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   VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 5 S 3372/94   

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https://dejure.org/1994,4995
VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 5 S 3372/94 (https://dejure.org/1994,4995)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.1994 - 5 S 3372/94 (https://dejure.org/1994,4995)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 5 S 3372/94 (https://dejure.org/1994,4995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überprüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens in der 2. Instanz - Orientierung an der Hauptsacheentscheidung der 1. Instanz; sofortige Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung hinsichtlich einzelner ihrer Teile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Erfolgsaussichten hat ein Eilantrag während der 2. Hauptsacheninstanz? (IBR 1995, 269)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 315
  • BauR 1995, 828
  • ZfBR 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 5 S 3372/94
    Dieser starke Einfluß einer ergangenen Hauptsacheentscheidung auf das anhängige vorläufige Rechtsschutzverfahren trägt den umfassenderen Erkenntnisquellen, weitergehenden Verfahrenssicherungen und verstärkten Einwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten im Hauptsacheverfahren Rechnung, die jedenfalls dem, wie hier, nach Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung ergangenen Urteil regelmäßig eine gegenüber Beschlüssen im Eilrechtsschutz höhere Richtigkeitsgewähr verleihen (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs

    Dies trägt den regelmäßig besseren Erkenntnismöglichkeiten und verstärkten Einwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten im Hauptsacheverfahren Rechnung, zumal wenn die Entscheidung nach Beweiserhebung ergeht (vgl. VGH Baden-Württemberg, BauR 1995, 828 f.).
  • VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08

    Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter,

    Eine dem im Hauptsacheverfahren gefundenen (für den Kläger positiven) Ergebnis widersprechende Eilentscheidung kann deshalb ohne Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 15 Abs. 4 VvB (bzw. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nur ausnahmsweise, etwa bei schwerwiegenden und offensichtlichen Mängeln der Hauptsacheentscheidung (in diese Richtung BVerwGE 96, 239, 245 f.; VGH Baden-Württemberg, BauR 1995, 828 f.) oder sonst bei gleichwertigen Erkenntnismöglichkeiten und vergleichbar genauer und intensiver Prüfung wie im Hauptsacheverfahren verfassungsmäßig tragfähig sein; denn es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Eilverfahrens, den endgültigen Ausgang des Hauptsacheverfahrens auf diese Weise vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • VG Berlin, 28.08.2009 - 35 L 335.09

    Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols

    Eine dem im Hauptsacheverfahren gefundenen (für den Kläger positiven) Ergebnis widersprechende Eilentscheidung kann deshalb ohne Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 15 Abs. 4 der Verfassung von Berlin bzw. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nur ausnahmsweise, etwa bei schwerwiegenden und offensichtlichen Mängeln der Hauptsacheentscheidung (VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 36, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1/94 -, BVerwGE 96, 239 [243]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 5 S 3372/94 -, BauR 1995, 828 f.) oder sonst bei gleichwertigen Erkenntnismöglichkeiten und vergleichbar genauer und intensiver Prüfung wie im Hauptsacheverfahren verfassungsmäßig tragfähig sein; denn es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Eilverfahrens, den endgültigen Ausgang des Hauptsacheverfahrens auf diese Weise vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217 [218]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 1102/04

    Neue Messe auf den Fildern ist zulässig

    Die von der Antragstellerin entgegen der in § 3 Abs. 6 LMesseG gesetzlich verfügten sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer inzwischen im Berufungsverfahren - 8 S 1268/04 - anhängigen Klage käme deshalb nur dann in Betracht, wenn das Urteil vom 19.2.2004 an offensichtlichen Mängeln litte ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.12.1994 - 5 S 3372/94 - BauR 1995, 828 unter zutreffender Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 21.7.1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95

    Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet - Hinweis auf den

    Ebenso wie die zuständige Behörde die sofortige Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung auch hinsichtlich einzelner ihrer Teile unabhängig davon, ob die Baugenehmigung insoweit objektiv teilbar ist, anordnen darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.12.1994 - 5 S 3372/94 -, BauR 1995, S. 828), kann ungeachtet der objektiven Teilbarkeit der Baugenehmigung die Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage durch das Gericht auf einzelne Teile der Baugenehmigung beschränkt werden, sofern nicht Gründe effektiven Rechtsschutzes etwa betroffener Nachbarn entgegenstehen.
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